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Baufinanzierungsschutz
- AL/ AU (Bis zu 125 der Darlehensrate)
- Tod (Umfang fei wählbar)
- Verzicht auf Gesundheitsprüfung (AU/AL)
- Individuelle Absicherungshöhe (Zusätzlich individuelle Vertragslaufzeit)
- Mehrfachleistung
- Nachträgliche Versicherbarkeit
- Darlehensnehmer (Ein Darlehensnehmer versichert)

Ohne Gesundheitsprüfung
Ohne Gesundheitsprüfung bis 200.000 EUR Versicherungssumme
Ohne Gesundheitsprüfung
Ohne Gesundheitsprüfung bis 200.000 EUR Versicherungssumme
Ohne Gesundheitsprüfung
Ohne Gesundheitsprüfung bis 200.000 EUR Versicherungssumme
Ohne Gesundheitsprüfung
Ohne Gesundheitsprüfung bis 200.000 EUR Versicherungssumme
Ohne Gesundheitsprüfung
Ohne Gesundheitsprüfung bis 200.000 EUR Versicherungssumme
Ohne Gesundheitsprüfung
Ohne Gesundheitsprüfung bis 200.000 EUR Versicherungssumme
| Tod | Arbeitslosigkeit | Arbeitsunfähigkeit | |
|---|---|---|---|
| Anlass | Im Todesfall unterstützt der Staat die Hinterbliebenen nur gering, z. B. in Form einer Witwen- oder Waisen-rente. Diese reichen bei Weitem nicht aus, um ausstehende Finanzierungs-raten bezahlen zu können. | Vom Staat erhält man bei Arbeitslosigkeit zunächst das Arbeitslosengeld I (ALG I). Dieses entspricht nur ca. 60 % des bisherigen durchschnittlichen Nettogehalts. | Bei längerer Krankheit erhält man zunächst sechs Wochen lang das gewohnte Einkommen. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld. Dieses entspricht ca. 70 % des bisherigen Bruttogehalts. Als Arbeitnehmer erhält man dieses Geld maximal 72 Wochen lang. |
| Absicherung | Frei wählbare Höhe der Absicherung; unabhängig von der Höhe der Darlehenssumme | Absicherung bis max. 100% der Gesamtdarlehensrate, max. 2.000 EUR pro Monat | Absicherung bis max. 100% der Gesamtdarlehensrate, max. 2.000 EUR pro Monat |
| Leistungsfall | Die Hinterbliebenen erhalten bei Tod der versicherten Person diese Absicherungssumme, mit dem sie die Finanzierungsraten begleichen können. | Versicherungsschutz beginnt 6 Monate nach Abschluss. Nach dem Fortbestehen einer mindestens 3-monatigen Arbeitslosigkeit wird die versicherte Leistung für den folgenden Zeitraum, in dem ALG I bezogen wird, übernommen – max. für bis zu 12 Monate – auch mehrfach | Auszahlung der versicherten Leistung im Krankheitsfall nach Ablauf einer Karenzzeit von 2 Monaten für bis zu 12 Monate – auch mehrfach Anspruch auf Leistungen - auch bei Vorerkrankungen Kein Verweis in alternative Berufe |
| Gesundheits-prüfung | Verkürzte Gesundheitsprüfung bis 300.000 EUR (digitale Antworten, die zu Ausschluss oder Akzeptanz des Risikos führen) Gesundheitsprüfung ab 300.000 EUR | Ohne Gesundheitsprüfung | Ohne Gesundheitsprüfung |
| Besonderheiten | Abschluss der Versicherung auch nach bereits erfolgtem Kreditabschluss möglich Umfangreiche Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung | Mtl. Kündigung auch unabhängig von den anderen Bausteinen möglich Selbstständige können versichert werden, sofern sie innerhalb der letzten 36 Monate Einkünfte von mind. 80% der BBG West erzielt haben Integrierte Assistance-Leistungen der Deutschen Anwaltshilfe | Mtl. Kündigung auch unabhängig von den anderen Bausteinen möglich |
